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Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII)

Auf einen Blick:

Gesamtvolumen der Fallzahlen (2022):
Anzahl junger Menschen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen):150.639
Bevölkerungsbezogene Inanspruchnahme:90,2 pro 10.000 unter 21-Jährige
Ausgaben für Leistungen (2022):
Ausgaben in 1.000 EUR:2.590.767
Ausgaben pro unter 18-Jährigen1:182 EUR
Eckwerte (2022):
Durchschnittsalter der jungen Menschen bei Hilfebeginn:11,5 Jahre
Anteil der Alleinerziehendenfamilien bei Hilfebeginn:32,1%
Anteil der Transferleistungen beziehenden Familien bei Hilfebeginn:24,2%
Anteil der Familien, in denen zu Hause nicht Deutsch gesprochen wird, bei Hilfebeginn:13,7%
Durchschnittliche Dauer der beendeten Hilfen:24,4 Monate
Anteil der beendeten Hilfen gemäß Hilfeplan2:59,8%
Personalsituation:
Im Rahmen der Einrichtungs- und Personalstatistik wurde die Eingliederungshilfe für junge Menschen bei einer (drohenden) seelischen Behinderung als Arbeitsbereich in den Erhebungen bis 2020 nicht genannt. Vor diesem Hintergrund liegen keine Angaben zu den hier beschäftigten Personen vor. Mit der neu konzeptionierten Statistik ist dies ab dem Erhebungsjahr 2022 möglich, entsprechende Analysen können zukünftig voraussichtlich aufgenommen werden. 

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige 2022; Ausgaben und Einnahmen 2022; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

  1. Es handelt sich nicht um die Ausgaben pro Fall, sondern um die Ausgaben pro aller in Deutschland lebenden unter 18-Jährigen. Da die Ausgaben für die Hilfen für junge Volljährige über die amtliche Statistik nicht den Hilfearten zugeordnet werden, wurden diese hier nicht berücksichtigt. Da die Ausgaben für die Hilfen für junge Volljährige über die amtliche Statistik nicht den Hilfearten zugeordnet werden, wurden diese hier nicht berücksichtigt.
  2. Aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften werden die Fälle mit Zuständigkeitswechsel für 2022 nicht ausgewiesen und können anders als in den Vorjahren hier nicht herausgerechnet werden. Ebenfalls sind die aufgrund von Adoption beendeten Fälle der Eingliederungshilfe in der Statistik nicht angegeben, sodass diese in den gemäß Hilfeplan beendeten Hilfen nicht enthalten sind.