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Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII)

Auf einen Blick:

Gesamtvolumen der Fallzahlen (2021):
Anzahl junger Menschen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen):142.885
Bevölkerungsbezogene Inanspruchnahme:87,8 pro 10.000 unter 21-Jährige
Ausgaben für Leistungen (2021):
Ausgaben in 1.000 EUR:2.269.401
Ausgaben pro unter 18-Jährigen:166 EUR
Eckwerte (2021):
Durchschnittsalter der jungen Menschen bei Hilfebeginn:11,6 Jahre
Anteil der Alleinerziehendenfamilien bei Hilfebeginn:32,8%
Anteil der Transferleistungen beziehenden Familien bei Hilfebeginn:25,0%
Anteil der Familien, in denen zu Hause nicht Deutsch gesprochen wird, bei Hilfebeginn:12,8%
Durchschnittliche Dauer der beendeten Hilfen:24,1 Monate
Anteil der beendeten Hilfen gemäß Hilfeplan (ohne Zuständigkeitswechsel der Jugendämter):62,3%
Personalsituation (2020):
Im Rahmen der Einrichtungs- und Personalstatistik wird als Arbeitsbereich die Eingliederungshilfe für junge Menschen bei einer (drohenden) seelischen Behinderung nicht genannt. Vor diesem Hintergrund liegen keine Angaben zu den hier beschäftigten Personen vor. 

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige 2021; Ausgaben und Einnahmen 2021; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik