Zum Hauptinhalt springen

4. Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung im Spiegel lokaler Unterschiede

4.2 Unterschiede bei der Inanspruchnahme ambulanter Leistungen

Die ambulanten Hilfen zur Erziehung werden in zusammengefasster Form verglichen und umfassen hier die Hilfearten Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppen, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung und sonstige ambulante Hilfen nach § 27 Abs. 2 SGB VIII – sogenannte „27,2er Hilfen“ (vgl. Kap. 2).

Die in der Statistik nachgewiesenen Werte variieren zwischen 30 und 557 Hilfen pro 10.000 junge Menschen unter 21 Jahren in dem jeweiligen Jugendamtsbezirk, also um das 18-fache zwischen der Kommune mit der höchsten Inanspruchnahme und der mit der niedrigsten. Werden die 20 höchsten und 20 niedrigsten Werte nicht berücksichtigt, ergibt sich eine Spannweite zwischen 71 und 373, was immer noch dem Faktor 5,2 entspricht. Die regionalen Unterschiede bei den ambulanten Hilfen erscheinen also größer als bei der Gesamtbetrachtung.

Etwa die Hälfte der Jugendämter (47%) verfügt über Inanspruchnahmequoten zwischen 130 bis unter 230 Punkten (vgl. Tab. 4.2). Die insgesamt 26% der Jugendämter mit 230 und mehr Punkten verteilen sich auch hier über einen sehr breiten Wertebereich.

TAB 4.2:

Ambulante Leistungen der Hilfen zur Erziehung (einschließl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Inanspruchnahmeklassen (Jugendamtsbezirke; 2020; Aufsummierung der zum 31.12. des Jahres andauernden und der innerhalb des Jahres beendeten Hilfen)

Inanspruchnahme zwischen ... und ... PunktenAnzahl der KommunenVerteilung der Anzahl in %MedianArithmetisches MittelVariations­koeffizient
0 bis unter 13015428%100970,23
130 bis unter 23026147%1751760,15
230 bis unter 33010619%2602700,11
330 bis unter 430285%3693720,07
430 und mehr92%4895000,08
Insgesamt558100%1721870,47

Methodischer Hinweis und Lesebeispiel: vgl. Tab. 4.1.
Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder; Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige 2020; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Die Kartendarstellung (vgl. Abb. 4.2) zeigt ein ähnliches Bild wie bei der Betrachtung der Hilfen zur Erziehung insgesamt. Auch bei den ambulanten Hilfen sind Schwerpunkte im Nordosten sowie im Westen Deutschlands zu identifizieren.

ABB. 4.2:

Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen zur Erziehung (einschließl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Jugendamtsbezirken (Deutschland; 2020; Aufsummierung der zum 31.12. des Jahres andauernden und der innerhalb des Jahres beendeten Hilfen; Angaben pro 10.000 der unter 21-Jährigen)

Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder; Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige 2020; DOI: 10.21242/22517.2020.00.00.1.1.0; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik