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4. Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung im Spiegel lokaler Unterschiede

4.1 Das Volumen der Hilfen zur Erziehung im lokalen Vergleich

Für einen Vergleich der Hilfen zur Erziehung auf der Ebene der Zuständigkeitsbereiche lokaler Jugendämter wird die Gesamtzahl der im Jahr 2020 beendeten und am 31.12.2020 laufenden Hilfen in einem Jugendamtsbezirk – ohne Eingliederungshilfen und ohne Erziehungsberatung – ins Verhältnis zur unter 21-jährigen Bevölkerung gesetzt. Die Inanspruchnahmequoten in den einzelnen Jugendamtsbezirken variieren zwischen einem Minimalwert von 62 Hilfen pro 10.000 der unter 21-Jährigen bis zu einem Maximum von 849. Würden im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes mit der höchsten Quote genauso viele junge Menschen leben wie im Jugendamtsbezirk mit der niedrigsten Quote, würden dort also fast 14-mal so viele Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen.

Solch große Unterschiede dürften kaum dadurch zu erklären sein, dass der erzieherische Bedarf in einem Ort um das 14-fache höher ist als in einem anderen. Auch handelt es sich bei den höchsten Inanspruchnahmequoten um Einzelfälle. Da die Gründe für diese Angaben hier nicht herausgearbeitet werden können1 und um Verzerrungen durch ungewöhnlich hohe oder niedrige Werte zu vermeiden, werden zusätzlich Differenzen berechnet, wenn sowohl die 20 Kommunen mit den höchsten Inanspruchnahmequoten als auch die 20 mit den geringsten Werten herausgefiltert werden. Die Werte bewegen sich dann zwischen 138 und 617 Punkten, also Hilfen pro 10.000 unter 21-Jährigen. Das bedeutet, dass selbst unter Ausschluss der jeweils „extremsten“ Jugendämter die Kommune mit den höchsten Werten immer noch über viermal so viele Hilfen zur Erziehung gewährt wie die Kommune mit der niedrigsten Inanspruchnahmequote.

Wie in Tabelle 4.1 dargestellt, sind die Inanspruchnahmequoten jedoch sehr ungleich verteilt. Teilt man die Jugendamtsbezirke in 5 Gruppen auf1, ist erkennbar, dass etwas weniger als die Hälfte der Jugendämter (47%) über Inanspruchnahmequoten zwischen 220 und 380 Punkten verfügt. Bei insgesamt 31% der Jugendämter sind es 380 und mehr Punkte, wobei sie sich über einen sehr breiten Wertebereich verteilen.

Der Variationskoeffizient, der eine Maßzahl für Unterschiedlichkeit zwischen den Jugendamtsbezirken darstellt, ermöglicht einen Vergleich auch über verschiedene Wertebereiche und Datenbestände hinweg. Die größte Unterschiedlichkeit lässt sich innerhalb der Wertebereiche 0 bis unter 220 und 220 bis unter 380 erkennen. Im Vergleich zu den Variationskoeffizienten der Datenbasis 2019 zeigt sich keine nennenswerte Veränderung der Unterschiedlichkeit.

TAB 4.1:

Hilfen zur Erziehung (einschließl. der Hilfen für junge Volljährige, ohne Erziehungsberatung) nach Inanspruchnahmeklassen (Jugendamtsbezirke; 2020; Aufsummierung der zum 31.12. des Jahres andauernden und der innerhalb des Jahres beendeten Hilfen)

Inanspruchnahme zwischen … und … PunktenAnzahl der KommunenVerteilung der Anzahl in %MedianArithmetisches MittelVariations­koeffizient
0 bis unter 22011821%1771720,20
220 bis unter 38026547%2902960,15
380 bis unter 54013424%4394470,11
540 bis unter 700336%6006000,07
700 und mehr81%7617750,06
Insgesamt558100%3083310,41

Methodischer Hinweis: Abhängige Variable ist die Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung pro 10.000 der unter 21-Jährigen auf der Basis der Summe aus am 31.12. andauernden und beendeten Leistungen pro Jugendamtsbezirk.
Lesebeispiel: In Deutschland wird für 118 Jugendämter eine Inanspruchnahme von unter 220 Hilfen pro 10.000 der unter 21-Jährigen ausgewiesen (220 Inanspruchnahmepunkte). Das sind 21% der Jugendämter. Der Medianwert liegt für diese Gruppe bei 177 Inanspruchnahmepunkten, das arithmetische Mittel bei 172 Inanspruchnahmepunkten.
Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder; Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige 2020; DOI: 10.21242/22517.2020.00.00.1.1.0; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.

Die Einteilung der Kommunen in Klassen und damit in „Farben“ auf der Karte wird in jedem Jahr auf Basis der aktuellen Daten neu berechnet, daher ist die Karte (vgl. Abb. 4.1nicht direkt mit der der Vorjahre vergleichbar. Zu beachten ist außerdem, dass diese Form der Datendarstellung solche Kreise besonders betont, die über eine große Fläche verfügen – häufig leben jedoch gerade in Kreisen mit großer Grundfläche verhältnismäßig wenige junge Menschen, sodass der optische Eindruck nicht der absoluten Hilfezahl entspricht.

Die Karte verdeutlicht, dass die Jugendamtsbezirke mit den höchsten Inanspruchnahmequoten im Norden, insbesondere im Nordosten Deutschlands liegen. Auch im Westen, etwa in den Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens sind häufiger überdurchschnittliche Inanspruchnahmequoten zu verzeichnen. In Bayern hingegen ist der mit Abstand größte Anteil von Jugendämtern mit besonders niedrigen Inanspruchnahmequoten zu erkennen.

ABB 4.1:

Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige, ohne Erziehungsberatung) nach Jugendamtsbezirken (Deutschland; 2020; Aufsummierung der zum 31.12. des Jahres andauernden und der innerhalb des Jahres beendeten Hilfen; Angaben pro 10.000 der unter 21-Jährigen)

Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder; Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige 2020; DOI: 10.21242/22517.2020.00.00.1.1.0; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

  1. Zur Methodik der Aufteilung siehe Infokasten in Kap. 4.4.