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2. Inanspruchnahme und Adressat:innen der erzieherischen Hilfen

Die Hilfen zur Erziehung stellen ein zentrales Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe dar und bieten jungen Menschen und deren Familien Unterstützung bei einem breiten Spektrum an familiären Problemen und Sozialisationsschwierigkeiten. Das differenzierte und flexible Instrumentarium sozialpädagogischer Handlungsformen, das zur Verfügung steht, verfügt über kurzzeitige familienunterstützende Hilfen, aber ermöglicht auch langfristige Unterbringungen außerhalb der eigenen Familie, wie bei einer Vollzeitpflege oder Heimerziehungshilfe. Mit Blick auf das Ausgabenvolumen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe handelt es sich bei den erzieherischen Hilfen um das zweitgrößte Arbeitsfeld nach der Kindertagesbetreuung (vgl. hierzu Kap. 5). In diesem Kapitel werden erstens die Hilfen zur Erziehung in der Entwicklung (vgl. Kap. 2.1) sowie zweitens die alters- und geschlechtsspezifische Inanspruchnahme (vgl. Kap. 2.2) betrachtet.